Die Richtlinie über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen ist bereits in 2014 in Kraft getreten. Öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen sind danach künftig aus Effizienz- und Kostengründen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende November 2018 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Das bedeutet, dass sowohl die Stadtverwaltung selbst, als auch die Tochtergesellschaften auf E-Rechnungen umstellen müssen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende November 2018 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Das bedeutet, dass sowohl die Stadtverwaltung selbst, als auch die Tochtergesellschaften auf E-Rechnungen umstellen müssen.